Arbeitspause
Eine Arbeitspause, rechtlich Ruhepause genannt, ist die Unterbrechung der Arbeit. Sie dient dem Schutz des Arbeitnehmers vor körperlicher und geistiger Überforderung. Der Arbeitgeber ist zur Gewährung von Ruhepausen verpflichtet, der Arbeitnehmer ist seinerseits verpflichtet, die Ruhepausen auch zu nehmen. Geregelt ist das in § 4 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).
Ruhepausen müssen im Vorhinein feststehen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind Ruhepausen in einem Umfang von 45 Minuten mit einer Mindestdauer von 15 Minuten zu gewähren. In Tarifverträgen kann es abweichende Regelungen geben. Die Ruhepausen sind, vorbehaltlich anderer Regelungen, vom Arbeitgeber nicht zu vergüten.
Ein Arbeitgeber, der Ruhepausen nicht oder nicht im gesetzlichen Umfang ordnungsgemäß gewährt, handelt ordnungswidrig, bei vorsätzlicher gesundheitsgefährdender Tatbegehung sogar strafbar. Ein Arbeitnehmer, der seine Ruhepausen nicht entsprechend den Vorgaben des Arbeitgebers nimmt, handelt arbeitsvertragswidrig und kann deswegen abgemahnt, zuletzt sogar gekündigt werden.