A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

"Ich helfe Ihnen bei allen Fragen des Arbeitsrechts!"
→ weiter

Arbeitspause

Eine Arbeitspause, rechtlich Ruhepause genannt, ist die Unterbrechung der Arbeit. Sie dient dem Schutz des Arbeitnehmers vor körperlicher und geistiger Überforderung. Der Ar­beit­ge­ber ist zur Gewährung von Ruhepausen verpflichtet, der Arbeitnehmer ist sei­ner­seits verpflichtet, die Ruhepausen auch zu nehmen. Geregelt ist das in § 4 ArbZG (Ar­beits­zeit­ge­setz).

Ruhepausen müs­sen im Vorhinein fest­ste­hen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden ist eine Ru­he­pau­se von min­de­stens 30 Minuten zu gewähren. Bei ei­ner Ar­beits­zeit von mehr als neun Stunden sind Ruhepausen in einem Umfang von 45 Mi­nu­ten mit einer Mindestdauer von 15 Minuten zu gewähren. In Tarifverträgen kann es ab­wei­chen­de Regelungen geben. Die Ruhepausen sind, vorbehaltlich anderer Re­ge­lun­gen, vom Arbeitgeber nicht zu vergüten.

Ein Arbeitgeber, der Ruhepausen nicht oder nicht im gesetzlichen Umfang ord­nungs­ge­mäß gewährt, handelt ordnungswidrig, bei vorsätzlicher gesundheitsgefährdender Tat­be­ge­hung sogar strafbar. Ein Arbeitnehmer, der seine Ruhepausen nicht entsprechend den Vorgaben des Arbeitgebers nimmt, handelt arbeitsvertragswidrig und kann des­we­gen abgemahnt, zuletzt sogar gekündigt werden.

 

 

Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen