Bob Dingeldey

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, und Fachanwalt für Familienrecht, Mediator im Arbeitsrecht und Erbrecht, Notar

Rechtsanwalt und Notar Bob Dingeldey, Jahrgang 1962, verheiratet, drei Söhne. Er beendete das Jurastudium 1987 mit Prädikatsexamen (Schwerpunkt Familien- und Erbrecht). Nach anschließendem zweieinhalbjährigem Referendariat ist er seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1998 Fachanwalt für Familienrecht und seit 2011 Fachanwalt für Erbrecht. 2013 absolvierte er die Ausbildung zum Mediator und ist als solcher ausschließlich im Arbeitsrecht und Erbrecht tätig. 

2019 bestand Bob Dingeldey erfolgreich die Notarprüfung, das sogenannte 3. Staatsexamen, wie es unter Juristen genannt wird.

2020 erfolgte die Bestellung als Notar.

Als Notar deckt Bob Dingeldey alle Felder der beurkundenden und vorsorgenden Rechtspflege ab, insbesondere aufgrund der langen Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht das gesamte notarielle Erbecht (vollständige Nachfolgeplanung (Familienpool), Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichte, lebzeitige Übergabe unter Anrechnung auf Erbteile etc.) sowie als Fachanwalt für Familienrecht das gesamte notarielle familienrechtliche Spektrum (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen etc.). Aber auch die Gebiete des Immobilien - und Grundstücksrecht (Immobilienkaufverträge, Übergabeverträge, Grundschulden, Wohnungseigentumsverträge einschließlich Teilungserklärungen) sowie des Handels- und Gesellschaftsrecht sind von seiner Notartätigkeit umfasst.

Bob Dingeldey ist im anwaltlichen Bereich spezialisiert auf Arbeitsrecht und Erbrecht, was durch die Fachanwaltschaften belegt ist. In seiner über 30-jährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht ist bearbeitete er für seine Mandanten mehr als 6.500 arbeitsrechtliche Fälle.

1990

Zulassung zum Rechtsanwalt

1995/1996

absolvierte er die zur Erlangung der Notarzulassung erforderlichen Lehrgänge

1996

wurde er Fachanwalt für Arbeitsrecht

1998

wurde er Fachanwalt für Familienrecht.

2005

Zertifizierung zum Testamentsvollstrecker der Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV.

2011

wurde er Fachanwalt für Erbrecht.

2013

wurde er Mediator und ist als solcher ausschließlich  im Arbeitsrecht und Erbrecht tätig.

2019

Ablegen der Notarprüfung (sog. 3. Staatsexamen)

2020

Bestellung zum Notar


Aktivitäten & Mitgliedschaften

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, sowie der Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV). Von 1996 bis 2000 war er Vorsitzender des Oberhessischen Anwaltvereins (OAV).


Publikationen

Bob Dingeldey ist Co-Autor von:

Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht Prof. Dr. Wolfgang Leinemann / Volker Wagner / Dr. Michael Worzalla (Hrsg.)
4. Auflage 2005, 1140 Seiten, gebunden

Luchterhand Verlag - ISBN 3-472-04769-0

Das Werk dient der Unterstützung der einschlägigen Fachanwaltsausbildung einerseits, aber auch der täglichen Berufspraxis eines im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalts. In seinem Aufbau folgt es dem klassischen Kanon, indem zuerst das Individualarbeitsrecht – aufgeteilt in Begründung und Durchführung sowie Beendigung des Arbeitsverhältnisses –, das kollektive Arbeitsrecht und schließlich das arbeitsgerichtliche Verfahren dargestellt sind.

Die wesentlichen Fragen sämtlicher arbeitsrechtlicher Problemfelder werden dabei erschöpfend und detailliert dargestellt. Wer weitere und tiefergehende Detailinformationen benötigt, kann auf den reichen Fußnotenapparat zurückgreifen, in dem sich ein guter Überblick über die Rechtsprechung anhand der jüngsten Entscheidungen findet.


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